Terms of Service
General terms and conditions for Sparks services
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
GoHunting Deutschland GmbH
Speditionstraße 15a, 40221 Düsseldorf
Stand: 01.03.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service (SaaS)-Dienste „Vistameet" und „Sparks for Teams" (nachfolgend „Dienste") der GoHunting GmbH (nachfolgend „GoHunting").
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GoHunting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Änderung dieser AGB
GoHunting kann diese AGB bei sachlichem Grund (z. B. Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung, Anpassung an Marktstandards) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Änderungen, die ausschließlich Nebenpflichten oder redaktionelle Korrekturen betreffen, gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht; GoHunting wird in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen. Änderungen an Hauptleistungspflichten (insbesondere Vergütung, Verfügbarkeit, Funktionsumfang) bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform oder werden diesem als Vertragsanpassungsangebot mit Sonderkündigungsrecht unterbreitet.
§ 2 Leistungen, KI-Funktionen und EU AI Act
2.1 GoHunting stellt die Dienste in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang (Audio-/Videokonferenzen, Chat, Inhaltsfreigaben, KI-gestützte Funktionen wie Transkripte, Zusammenfassungen, Action Points und Live-Übersetzungen) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
2.2 GoHunting hostet die Dienste und die verwendeten KI-Modelle ausschließlich in europäischen Rechenzentren (EU/EWR). Eine Verarbeitung von Kundendaten zum Training oder zur Verbesserung allgemeiner KI-Modelle (Machine Learning) durch GoHunting oder Dritte findet ausdrücklich nicht statt.
2.3 Technische Weiterentwicklung
GoHunting ist berechtigt, die Dienste technisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu verbessern und neue Features hinzuzufügen. Das Entfernen oder wesentliche Einschränken von Kernfunktionen (Audio-/Videokonferenzen, Chat, KI-Transkription, Screen-Sharing) ist nur zulässig, wenn dies aus zwingenden technischen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber mit einer Frist von mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.
2.4 Transparenz bei KI-Nutzung (EU AI Act)
GoHunting stellt sicher, dass durch KI-Systeme generierte Inhalte (insbesondere Transkripte, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Action Points) im Dienst transparent als solche kenntlich gemacht werden (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act). Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer und Meeting-Teilnehmer hierüber zu informieren. GoHunting stellt dem Kunden auf Anfrage eine Dokumentation der eingesetzten KI-Systeme gemäß den jeweils anwendbaren Anforderungen des EU AI Act zur Verfügung.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
3.1 Der Vertrag kommt durch elektronische Buchung des Kunden und Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Dienste durch GoHunting zustande.
3.2 Verträge werden für die vereinbarte Initiallaufzeit (z. B. 1 Monat oder 12 Monate) geschlossen. Sie verlängern sich stillschweigend um dieselbe Laufzeit (maximal jedoch um 12 Monate), wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GoHunting liegt insbesondere vor bei:
· Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
· massiven oder wiederholten Verstößen gegen die Fair-Use-Bedingungen (§ 5),
· Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (Nettopreise).
4.2 Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist GoHunting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie die Dienste nach schriftlicher Androhung vorübergehend zu sperren.
4.3 Preisanpassung
GoHunting ist berechtigt, die Vergütung in laufenden Verträgen maximal einmal pro Kalenderjahr anzupassen, wenn sich die für die Diensterbringung maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere Infrastruktur- und Hostingkosten, Softwarelizenzen von Drittanbietern, Personalkosten im IT-Bereich, Energiekosten der Rechenzentren) seit Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung dauerhaft verändert haben. Kostensteigerungen dürfen nur insoweit weitergegeben werden, als sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden; eingetretene Kostensenkungen sind spiegelbildlich zu berücksichtigen. Die Anpassung darf 8% der bisherigen Jahresvergütung pro Anpassungsrunde nicht überschreiten. Die Ankündigung erfolgt mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Darlegung der Anpassungsgründe. Dem Kunden steht bei Preiserhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
4.4 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Keine Partei ist für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Leistungspflichten (mit Ausnahme von Zahlungspflichten) verantwortlich, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische oder terroristische Ereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, großflächige Stromausfälle oder Ausfälle von übergeordneten Internetinfrastrukturbetreibern (Tier-1-Carrier). Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann gegenüber Forderungen von GoHunting nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von GoHunting schriftlich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Pflichten des Kunden (Fair Use & Compliance)
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf unbefugte Kenntnisnahme hat der Kunde GoHunting unverzüglich zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern.
5.2 Fair Use und zulässige Nutzung
Der Kunde sichert zu, die Dienste nicht für rechtswidrige, strafbare oder
Rechte Dritter verletzende Handlungen zu nutzen. Es ist untersagt, die Dienste
durch automatisierte Skripte, Bots, sogenannte „Prompt-Injection-Angriffe"
auf die KI-Modelle oder andere missbräuchliche Techniken zu nutzen oder die
Infrastruktur in einem Ausmaß zu belasten, das die Nutzung anderer Kunden von
GoHunting messbar beeinträchtigt oder die in der Leistungsbeschreibung
definierten Nutzungsparameter (soweit vorhanden) überschreitet. Insbesondere
ist die Nutzung als öffentliche Streaming- oder Broadcasting-Plattform ohne
entsprechende vertragliche Vereinbarung untersagt.
5.3 Freistellung
Der Kunde stellt GoHunting von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6 Nutzungsrechte und Drittsoftware
6.1 GoHunting räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienste für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
6.2 Alle Rechte an den Diensten, der zugrundeliegenden Software, KI-Modellen, Designs, Marken und sonstigen Schutzrechten verbleiben bei GoHunting oder den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist untersagt.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
7.1 Soweit GoHunting im Rahmen der Diensterbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Kommunikationsinhalte, Meeting-Daten, Chat-Nachrichten), erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Vertrages zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV), der integraler Bestandteil dieses Vertrages ist und dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
7.2 Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Nutzer und Meeting-Teilnehmer und ist insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.
§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)
8.1 GoHunting leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Dienste. Die Verfügbarkeit der Dienste ergibt sich aus dem separat vereinbarten Service Level Agreement (SLA) bzw. aus der Leistungsbeschreibung.
8.2 Ausschluss der Garantiehaftung
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.3 Mängel sind GoHunting unverzüglich nach Feststellung unter detaillierter Beschreibung in Textform zu melden. GoHunting wird gemeldete Mängel im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beheben.
8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Nutzbarkeit.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Unbeschränkte Haftung
GoHunting haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In diesen Fällen ist die Haftung pro Schadensfall summenmäßig auf den Betrag der Deckungssumme der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bei GoHunting bestehenden Betriebs- und IT-Haftpflichtversicherung, mindestens jedoch auf 100.000 EUR je Schadensfall, begrenzt. Die Haftung ist pro Kalenderjahr auf maximal 200.000 EUR summenmäßig gedeckelt.
9.3 Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet GoHunting nur in Höhe des Aufwands, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen.
9.4 Im Übrigen ist die Haftung von GoHunting ausgeschlossen.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.
10.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor Offenbarung rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
10.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren fort.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. GoHunting ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
11.4 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Last updated: December 2025
Sparks – GoHunting Deutschland GmbH
These terms and conditions may be updated from time to time. The current version is always available at sparks.team/terms.
← Back to home